GFE Insolvenz - nirgendwo wird so viel gelogen, wie in diesem Skandal!
Die Rechtsanwälte, die sich beruflich mit der Hilfestellung für geschädigte Anleger beschäftigen, erfahren immer wieder neue Steigerungen der Absurditäten im GFE Skandal.
Bekanntermaßen wurden Anleger durch Vermittler der GFE unter dem Versprechen hoher Renditen zu einer Anlage geködert. Diese gegebenen Versprechen waren aus Sicht der in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte offensichtlich falsch, so dass eine fehlerhafte Vermittlung, die zu Schadensersatzansprüchen führt, vorliegt.
Nunmehr haben sich die Zweifel an dem Geschäftsmodel der GFE bewahrheitet. Diese befindet sich in der Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft hat zudem Verantwortliche verhaftet und Vermögenswerte sichergestellt.
Die geschädigten Anleger, die nunmehr sowohl das eingezahlte Kapital als auch ihre vermeintlichen Steuervorteile verloren haben, werden von den Vermittlern aber weiterhin belogen. Nicht nur, dass versucht wird, den Betroffenen zu erklären, es handele sich nur um eine vorübergehende Störung der Geschäftstätigkeit oder um ein fehlerhaftes Handeln der Strafverfolgungsorgane; viele Vermittler versuchen die Anleger zu weiteren Investitionen zu bewegen und "den brennenden Grill sozusagen mit Brennspiritus zu löschen".
Von mehreren geschädigten Kapitalanlegern haben die Rechtsanwälte erfahren, dass versucht wird, ihnen einzureden, es habe sich ein Rettungsfonds gefunden oder es gebe die Möglichkeit, die Geldanlage durch ein anderes Produkt aus der Schieflage zu befreien.
Leider entspricht dies nicht der Wahrheit. Die Geschädigten sollen zur Aufnahme von Krediten Bereich von 40.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR veranlasst werden. Die jeweiligen Verluste dürften sich dann um diese Summe erhöhen.
Ein schwacher Trost ist, dass die Vermittler haften. Diese stehen jedoch wirtschaftlich häufig nicht so da, dass sinnvolle Prozesse möglich sind. Hier gilt: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.
Zudem muss den Opfern geholfen werden, damit die Banken jetzt nicht reihenweise Anleger in die Insolvenz treiben. Autor (ViSdP): Dr. iur. Thomas Schulte, Dr. Schulte und Partner - Rechtsanwälte, 10717 Berlin
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