Sachwert Capital GmbH muss abgewickelt werden - BaFin erlässt Rückabwicklungsanordnung Mit Datum vom 22.11.2006 hat das BaFin, wie jetzt bekannt wurde, eine Rückabwicklungsanordnung gegenüber der Sachwert Capital GmbH ausgesprochen. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Fantasienamen der "Thomas Bickel Beteiligungsgesellschaft GmbH", geleitet von Thomas Bickel aus Graben-Neudorf.
Bickel hatte den Anlegern "typisch stille Beteiligungen" angeboten, wobei den Anlegern eine Grundverzinsung von 6 % sowie eine Gewinnbeteiligung von jeweils 10 % versprochen wurde. Bickel hatte aber mehr als 10 Anleger geworben, so dass hier schon mathematische Schwächen des Angebotes überdeutlich wurden.
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der das BaFin auf das seiner Meinung nach nicht erlaubte Bankgeschäft hingewiesen hatte, vertritt bereits mehrere geschädigte Anleger der SWC GmbH und hat in mehreren Fällen bereits Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Bickel selbst soll sich auf Teneriffa aufhalten, wo er ein weiters SWC-Projekt anschieben wollte. Kapitalanleger sollten rasch handeln, da auch das BAFIN in der hierzu verfassten Pressemitteilung auf die Frage der Solvenz der SWC GmbH hinweist. RA Röhlke hat die Klagen seiner Mandanten auch gegen Thomas Bickel persönlich gerichtet. Autor (ViSdP): Dr. iur. Thomas Schulte, Dr. Schulte und Partner - Rechtsanwälte, 10717 Berlin
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