Unterhalt nach sechsundzwanzigmonatiger Ehe Nach sechsundzwanzigmonatiger Ehe, die zwischenzeitlich geschieden ist, verlangt die Ehefrau, die das etwa fünfjährige gemeinsame Kind betreut, von ihrem Ex-Ehemann Unterhalt. Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 26.08.2005 – 21 UF 27/05 –) hat den Unterhalt dem Grunde nach zugesprochen, jedoch der Höhe nach auf 770,00 € begrenzt. Der geschiedene Ehemann schuldet zwar grundsätzlich Unterhalt wegen der Betreuung der gemeinsamen minderjährigen Tochter durch die Mutter. Wegen der kurzen Ehedauer ist dieser Unterhalt jedoch auf den notwendigen Selbstbehalt reduziert, der ab Juli 2005 mit 770,00 € zu bemessen ist. Darüber hinausgehenden Unterhalt schuldet der Kindesvater nicht. Autor (ViSdP): Wilfried Neuffer, Rechtsanwälte Schlüter Graf & Partner, 44137 Dortmund
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