Unterhalt bei erheblicher Einkommenssteigerung nach Scheidung der Ehe Der Ehemann wird auf Unterhalt in Anspruch genommen, wobei der Unterhalt nach dem Gehalt des Ehemannes geltend gemacht wird, das dieser nach rechtskräftiger Scheidung aufgrund einer erheblichen beruflichen Entwicklung erhält. Das aktuelle Einkommen ist dreimal so hoch, wie das Einkommen während der Ehe. Der Ehemann ist deshalb der Auffassung, dass wegen dieses „Karrieresprungs“ nicht das erhöhte Einkommen zugrunde zu legen ist. Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 12.10.2005, Aktenzeichen 15 UF 222/04) hat jedoch das erhöhte Einkommen zugrunde gelegt, da die berufliche Entwicklung bereits durch ein während der Ehe erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium in der Ehe „angelegt war“. Dass das erhöhte Einkommen mit erheblich verstärktem Arbeitseinsatz unter Erweiterung der im Studium und in den ersten Berufsjahren erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen erzielt worden ist, hielt das Gericht für unerheblich. Autor (ViSdP): Wilfried Neuffer, Rechtsanwälte Schlüter Graf & Partner, 44137 Dortmund
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